Die W.i.N.-Region
Herzlich Willkommen bei der W.i.N-Region!
Wer hat heutzutage noch Zeit, längere Begrüßungstexte zu lesen? Richtig! Niemand.
Deshalb machen wir es kurz:
- Infos zur Region finden sie hier.
- Zum Fördergeld gehts hier entlang.
- Sie wollen eigentlich nur mal wissen, was LEADER eigentlich ist.
- Dann gibts ja auch noch unser Regionales Entwicklungskonzept.
- Und wenn Sie nun noch Kontakte benötigen, bitteschön.
Viel Spaß, Geduld und Zeit!
Aktuelle Termine
6. Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region (kurz LAG) trifft sich 3-4 Mal pro Jahr, um über beantragte Förderprojekte und die regionale Entwicklung zu entscheiden. Wir laden Sie gerne zu den öffentlichen Sitzungen ein. Die nächste Sitzung findet statt am:
Datum: 02. Dezember 2024 (Montag)
Uhrzeit: ab 18:00 Uhr
Ort: Bassum (Rathaus, Ratssaal, Alte Poststr. 14)
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
Aktuelle Anpassung des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK)
Anpassung der Mindestpunktzahl bei der Projektbewertung
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region hat in der Sitzung vom 06.11.2023 beschlossen, die Mindestpunktzahl bei der Projektbewertung auf 10 Punkte zu erhöhen.
Damit steigt die Anforderung und auch der Qualitätsanspruch an die zu fördernden Projekte in der W.i.N.-Region.
Die Geschäftsstelle und das Regionalmanagement stehen Ihnen bei der Projektentwicklung zur Seite.
Anpassung der Mindestfördersumme
Die Lokale Aktionsgruppe der W.i.N.-Region hat die Mindestfördersumme nach unten korrigiert, um kleineren Projekten die Möglichkeit der EU-Förderung zu eröffnen.
- Die LAG beschließt die Anpassung des regionalen Entwicklungskonzeptes der W.i.N.-Region auf Seite 124 wie folgt:
Die Formulierung „Die Mindestfördersumme für EU-geförderte Projekte liegt bei privaten Projektträger*innen bei mind. 2.500 Euro und für öffentliche Projektträger*innen bei mind. 5.000 Euro.“ wird ersetzt durch „Die Mindestfördersumme für EU-geförderte Projekte liegt bei mind. 500 Euro bzw. für Gebietskörperschaften (z. B. Städte und Gemeinden) bei mind. 1.000 Euro“.
Die Anpassung wurde in das regionale Entwicklungskonzept übernommen und kann darin auf Seite 124 nachgelesen werden.