LEADER-Förderung der W.i.N.-Region
Wo fangen wir an?
Vermutlich haben Sie eine Projektidee (oder kennen da jemanden) und benötigen Geld, um diese Idee ins Leben zu rufen.
Dann sind Sie hier genau richtig, denn die W.i.N.-Region verfügt über ein eigenes Förderbudget, um neue Projektideen zu unterstützen.
Da das Geld nicht einfach mit der Gieskanne verteilt wird, sondern (Überraschung) nach klaren Regeln unter die Menschen gebracht werden soll, hat sich die Region eine eigene Förderrichtlinie, nämlich das regionale Entwicklungskonzept geschrieben. Darin finden Sie konkrete Zielsetzungen, Fördergegenstände und weitere Fördereckpunkte, die den Rahmen der Förderentscheidung darstellen und für Sie von besonderem Interesse sind.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wesentlichen Fördereckpunkte in Tabellen, Grafiken und Stichpunkten zusammengefasst. Falls Sie das nicht alles studieren möchten, sprechen Sie uns einfach an. Wir erklären Ihnen alles!
Und hier finden Sie die Fördereckpunkteübersicht zum Download.
Zuwendungsempfänger*innen / Antragsberechtigte
- Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände
- Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten Rechts / vergleichbare Körperschaften
Zielsetzungen und Fördergegenstände
Alle strategischen Zielsetzungen und Fördergegenstände können Sie dieser Tabelle entnehmen (einmal anklicken).
Die Tabelle ist farblich in verschiedene Handlungsfelder untergliedert, die jeweils unterschiedliche Handlungsfeldziele beinhalten. Daraus ergeben sich die strategischen Ziele der Region. Aus den jeweils zugeordneten Fördergegenständen können Sie herauslesen, welche Art von Projekt die Region zur Erreichung des Ziel fördern möchte. Die Indikatoren und Zielwerte dienen eher der internen Evaluation und soll Sie nicht weiter belasten.
Falls Sie Ihre Projektidee zu einem oder mehreren Handlungsfeldzielen bzw. entsprechenden Fördergegenständen zuordnen können, ist die erste inhaltliche Hürde schon gemeistert.
Folgende Fördertatbestände sind förderfähig insofern Sie zur Zielsetzung des REKs passen:
- Investive Maßnahmen (u. a. bauliche Maßnahmen, inkl. Innenausbau, größere Anschaffungen, wie Fahrzeuge und Produktionsmaschinen)
- Kosten für Bepflanzungen und Umgestaltung öffentlicher Flächen (z. B. Bäume, Hecken, Stauden, Blühflächen)
- Konzepte, Studien, Machbarkeitsstudien, Analysen, Erhebungen, Gutachten, Kartierungen, externe Beratungsleistungen
- Kosten für Qualifizierung, Schulung und Coaching
- Kosten für Zertifizierungen und Bilanzierungen von Unternehmen / Einrichtungen / öffentlichen Gebäuden (z. B. touristische Zertifizierungen, wie „Reisen für Alle“ und „Kinderferienland Niedersachsen“, und Gemeinwohlökonomie)
- Personalkosten (projektbezogen und zeitlich begrenzt im Rahmen der übergeordneten Vorgaben; intern und extern)
- Kosten für Mieten (projektbezogen und zeitlich begrenzt)
- Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (z. B. Informationsveranstaltungen und -materialien, Kampagnen, Entwicklung von Webseiten und Apps)
- Kosten für Veranstaltungen, Events, Ausflüge und Aktionen
- Kosten für digitale Dienstleistungen (u. a. Webseiten, Apps, Kataster, Software, virtuell oder augmented Reality, digitale Konferenzen, digitale Plattformen)
- Weitere nicht-investive Maßnahmen (z. B kleinere Ausstattungsgegenstände, bewegliche Güter, Ausstellungen, Vernetzungsaktivitäten, Catering)
- Eigenleistungen von Vereinen im Rahmen der übergeordneten Vorgaben (Die Förderung darf in diesem Fall den Umfang der baren Leistungen des Projektträgers nicht überschreiten)
- Vorarbeiten (Planungsleistungen und Voruntersuchungen)
- Abriss im Rahmen der übergeordneten Vorgaben
Fördersätze und Fördersummen
Die Fördersätze bzw. -summen sind abhängig von dem/der jeweiligen Antragsberechtigten. Zudem kann ausschließlich für Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände die Umsatzsteuer gefördert werden und damit die Bruttokosten des Projektes. Für alle übrigen Projektträger*innen können nur Nettokosten gefördert werden.
Antragsverfahren
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen auch die Geschäftsstelle oder das Regionalmanagement zur Seite.
Antragsformulare
- WiN-Antragsformular als Word-Datei
- WiN-Antragsformular als PDF
- Projektbewertungsbogen als PDF
- Falls Sie Eigenleistungen einbringen möchten, nutzen Sie bitte dieses Beiblatt als PDF.
Sobald die LAG über die Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens entschieden hat, muss zudem ein formaler Antrag beim Amt für regionale Landesentwicklung in Sulingen eingereicht werden. Unter dieser Webseite finden Sie entsprechende Informationen und Antragsunterlagen. Das Regionalmanagement und die Geschäftsstelle stehen Ihnen aber mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie diese Unterstützungsmöglichkeit gerne.